Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren aktive Mitgliedschaft:
Bei Antragstellung 50,00€ (bei Nichtaufnahme erfolgt keine Rückerstattung)
Nach Ablauf der Probezeit & Aufnahme 250,00€
Aufnahmegebühren fördernde Mitgliedschaft: Bei Aufnahme 0,00 €
Mitgliedsgebühren
Aktive Mitgliedschaft: jährlich 120,00 €
Fördermitgliedschaft: jährlich 60,00 €
Liegegebühren
aktive Vereinsmitglieder
(nur für 1 Boot möglich. Weitere Boote werden als Gastlieger gerechnet.)
je m²/mtl. als Jahresplatz (Länge x Breite ü.A.) 2,80 €
Gastlieger oder Anwärter auf Mitgliedschaft
Bei Liegezeiten bis zu 1 Monat: je laufender Meter 1,50 € (pro Tag)
Bei Liegezeiten von 1 Monat und mehr: je m² über alles 4,00 € (pro Monat)
im Reparaturbetrieb nach Vereinbarung
Tagesgastlieger
pro angefangen Meter über alles 1,50 €
Nutzung vom Mastenkran: Für Gastlieger / Tagesgastlieger 20,00 €
Strom
aktive Mitglieder/Gastlieger:
je kWh der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültige Preis des Stromlieferanten
Tagesgastlieger in den Liegegebühren enthalten
Sonstige Nutzung im Reparaturbetrieb / gewerblich nach Vereinbarung
Wasser
ist z.Z. in den Liegegebühren enthalten, überdurchschnittlicher Bedarf ist beim Vorstand anzumelden und gesondert zu bezahlen.
Nutzungsentgelt Clubhaus
je Event pro Tag für Mitglieder 100,00 €, Fördermitglieder 250,00 €
Gemeinschaftsarbeit
Wird keine Gemeinschaftsarbeit geleistet, werden für eine Liegeplatznutzung Gastliegergebühren für 1 Jahr nachberechnet.
Ansonsten werden nicht geleistete Arbeitsstunden pro Stunde mit 25,00 € berechnet.
Termine/Fristen
Die Mitgliedsbeiträge pro Jahr sind im Voraus zu entrichten. Sie werden bei Kündigung oder Ausscheiden nicht zurückgezahlt.
Die Liegegebühren werden fällig:
für Mitglieder: zum 01. April und 01. Oktober für die jeweilige Saison,
für Gastlieger: monatlich oder saisonbedingt nach Vereinbarung,
für Tagesgastlieger: monatlich, spätestens zum Ende der Liegeplatznutzung.
Kündigung des Liegeplatzes
Vereinsmitglieder: Die Kündigung ist nur zum jeweiligen Saisonende mit einer dreimonatigen Frist (analog zu § 573 c BGB) möglich und schriftlich dem Vorstand zu erklären.
Dies gilt auch für Gastlieger.
Monatslieger haben eine mündliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.
Tageslieger können jederzeit gegenüber einem Vorstandsvertreter ihre Nutzung für beendet erklären.
Der Vorstand
(1. Vorsitzender)
Stand: Februar 2024