Gebührenordnung

Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren aktive Mitgliedschaft:
Bei Antragstellung  50,00€  (bei Nichtaufnahme erfolgt keine Rückerstattung)
Nach Ablauf der Probezeit & Aufnahme  250,00€

Aufnahmegebühren fördernde Mitgliedschaft:  Bei Aufnahme  0,00 €

Mitgliedsgebühren

Aktive Mitgliedschaft:  jährlich 120,00 €
Fördermitgliedschaft:  jährlich  60,00 €

Liegegebühren

aktive Vereinsmitglieder
(nur für 1 Boot möglich. Weitere Boote werden als Gastlieger gerechnet.)
je m²/mtl. als Jahresplatz  (Länge x Breite ü.A.) 2,80 €

Gastlieger oder Anwärter auf Mitgliedschaft
Bei Liegezeiten bis zu 1 Monat: je laufender Meter 1,50 € (pro Tag)
Bei Liegezeiten von 1 Monat und mehr: je m² über alles 4,00 € (pro Monat)
im Reparaturbetrieb nach Vereinbarung

Tagesgastlieger
pro angefangen Meter über alles  1,50 €

Nutzung vom Mastenkran: Für Gastlieger / Tagesgastlieger   20,00 €

Strom

aktive Mitglieder/Gastlieger:
je kWh der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültige Preis des Stromlieferanten

Tagesgastlieger in den Liegegebühren enthalten

Sonstige Nutzung im Reparaturbetrieb / gewerblich nach Vereinbarung

Wasser

ist z.Z. in den Liegegebühren enthalten, überdurchschnittlicher Bedarf ist beim Vorstand anzumelden und gesondert zu bezahlen.

Nutzungsentgelt Clubhaus

je Event pro Tag für Mitglieder 100,00 €,   Fördermitglieder 250,00 €

Gemeinschaftsarbeit

Wird keine Gemeinschaftsarbeit geleistet, werden für eine Liegeplatznutzung Gastliegergebühren für 1 Jahr nachberechnet.

Ansonsten werden nicht geleistete Arbeitsstunden pro Stunde mit 25,00 € berechnet.

Termine/Fristen

Die Mitgliedsbeiträge pro Jahr sind im Voraus zu entrichten. Sie werden bei Kündigung oder Ausscheiden nicht zurückgezahlt.

Die Liegegebühren werden fällig:

für Mitglieder: zum 01. April und 01. Oktober für die jeweilige Saison,
für Gastlieger: monatlich oder saisonbedingt nach Vereinbarung,
für Tagesgastlieger: monatlich, spätestens zum Ende der Liegeplatznutzung.

Kündigung des Liegeplatzes

Vereinsmitglieder: Die Kündigung ist nur zum jeweiligen Saisonende mit einer dreimonatigen Frist (analog zu § 573 c BGB) möglich und schriftlich dem Vorstand zu erklären.

Dies gilt auch für Gastlieger.

Monatslieger haben eine mündliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.
Tageslieger können jederzeit gegenüber einem Vorstandsvertreter ihre Nutzung für beendet erklären.

Der Vorstand
(1. Vorsitzender)

Stand: Februar 2024